Dabei sein ist Alles – Systembeteiligungspflicht und Transparenz
Um es zu verstehen, ein kleiner Blick darauf, um was es dem Gesetzgeber ging:
- lückenlose Kontrolle durch die ZSVR (Zentrale Stelle Verpackungsregister)
- Recycling in den privaten Haushalten optimieren
- ökologisch bedenkliche und nicht recyclingfähige Verpackungen zu ächten
- „schwarze Schafe“ aufzuspüren und zu sanktionieren
Die Normen sind engmaschig. Jeder, der gewerblich Waren oder Produkte verpackt, ist betroffen. Unabhängig davon, ob von der Verkaufsverpackung, der Umverpackung oder der der Transportverpackung die Rede ist. Die Anzahl der Produkte, Umsatz- oder Unternehmensgrößen spielen dabei keine Rolle. Schon vom ersten Stück Ware an ist die Verpackung, die beim Endverbraucher als Müll anfallen wird, registrierungs- und lizenzierungspflichtig.
Nur wer sich ordnungsgemäß bei ZSVR angemeldet hat und Auskunft über Art und Menge seines Verpackungsmaterials meldet, ist auf der sicheren Seite. Ausnahmen sind Branchenlösungen, bei denen der Unternehmer den Verpackungsmüll zurücknimmt. Wobei auch hier eine entsprechende Befreiung erst einmal – versehen mit einem Sachverständigengutachten – beantragt werden muss. Importierte Ware, selbst wenn sie schon versand- oder verkaufsfähig verpackt ist, fällt ebenfalls unter die Registrierungspflicht.
Einzig wirkliche Ausnahmen sind Verpackungen, die Sie kaufen. Beispielsweise Fleischereipapier, Obsttüten oder Kaffee-to-Go-Becher, wenn diese bereits vorlizenziert sind. Die Beweislast, ob dem tatsächlich so ist, liegt aber auch hier bei Ihnen selbst.
Als positiv ist in diesem Zusammenhang die Tatsache zu werten, dass Verpackungshersteller und Lohnverpacker schnell reagiert haben: Alle renommierten und seriösen Unternehmen der Branche sind entsprechend zertifiziert und setzen die Vorgaben des Gesetzgebers um.
Tipp: Gehen Sie schon dann, wenn Sie Verpackungen bestellen oder Verpackungen kaufen auf Nummer sicher. Lassen Sie sich auf dem Angebot oder der Rechnung Ihres Zulieferers die Konformität mit dem neuen Verpackungsgesetz rechtsverbindlich dokumentieren.