Der „grüne Punkt“ macht ernst – das neue Verpackungsgesetz nimmt Hersteller in die Pflicht

Getragen vom Umweltschutzgedanken löst das neue Verpackungsgesetz vom 1. Januar 2019 die „alte“ Verpackungsverordnung ab. Die Maßnahme mit Hauptaugenmerk auf die lückenlose Durchsetzung des dualen Systems und des damit verbundenen Recyclings gilt umfassend. Sie betrifft jeden Gewerbetreibenden, der Waren verpackt und/oder verschickt.

Vom Ein-Mann-Betrieb als Online-Händler bis zum Großunternehmen. Wer nicht mitspielt, dem drohen Sanktionen. Die Bußgelder sind empfindlich. Das ist aber kein Grund, als Hersteller die Nerven zu verlieren. Schon im Moment, in dem Sie Verpackungen bestellen oder Verpackungen kaufen, können Sie die Weichen stellen. Um die gesetzlichen Vorgaben smart, ohne großen Aufwand und -vor allem- rechtssicher umzusetzen.

Wir begeistern Kunden nachhaltig.

Die Aussage ist bei uns keine Phrase, sondern schlichtweg Kern unserer Philosophie. Aus diesem Grund produziert Köller+Nowak seit 2010 bereits flächendeckend mit Grünstrom und bietet Kunden neben der Co2-Kompensation Ihrer Druckprodukte ebenfalls die Produktion von FSC-zertifizierten Druckprodukten an.

Trotz allem kämpfen wir innerhalb der Industrie mit hartnäckigen Stigmata von außen. So ist es seit mehreren Jahren zum Trend geworden, dass sich Unternehmen auf die Fahne schreiben, Ihre Unternehmen zu digitalisieren und dabei auf keinerlei Druckprodukte zur Bewerbung Ihrer Kunden oder internen Kommunikation zurückzugreifen, um der Natur, was Gutes zu tun. Tatsächlich ist das Gegenteil der Fall, der CO2-Fußabdruck von Druckprodukten macht pro Kopf in Deutschland weniger als 1% aus. Der digitale Energieverbrauch ist um ein Vielfaches höher.

Der Vorteil von Druckprodukten liegt dabei ganz klar in seiner dauerhaften Wiederverwendbarkeit ohne den erneuten Einsatz von Ressourcen und Energien. Im Gegensatz dazu steht der digitale Raum, der bei jeder Verwendung, den gleichen Energieverbrauch innehält wie auch schon beim ersten Mal. Studien belegen das im Vergleich bei Druckprodukten eine 5-mal geringere CO2 Belastung entsteht.

Darüber hinaus ist die allgemeine Verlässlichkeit von Druckprodukten im Vergleich zu digitalen Veröffentlichungen klar im Vorteil, denn digitale Inhalte sind dynamisch und jederzeit anpassbar. Genau das ist im Druck nicht möglich und darin liegt die Stärke. Inhalte, die morgen schon anders dargestellt sein können, bieten weniger Gültigkeit als beispielsweise Kataloge deren Informationen und Preise von Bestand sind und unveränderbar bis zur nächsten Ausgabe gedruckt vor Ort beim Interessenten liegen.

Dabei sein ist Alles – Systembeteiligungspflicht und Transparenz

Um es zu verstehen, ein kleiner Blick darauf, um was es dem Gesetzgeber ging:

  • lückenlose Kontrolle durch die ZSVR (Zentrale Stelle Verpackungsregister)
  • Recycling in den privaten Haushalten optimieren
  • ökologisch bedenkliche und nicht recyclingfähige Verpackungen zu ächten
  • „schwarze Schafe“ aufzuspüren und zu sanktionieren

Die Normen sind engmaschig. Jeder, der gewerblich Waren oder Produkte verpackt, ist betroffen. Unabhängig davon, ob von der Verkaufsverpackung, der Umverpackung oder der der Transportverpackung die Rede ist. Die Anzahl der Produkte, Umsatz- oder Unternehmensgrößen spielen dabei keine Rolle. Schon vom ersten Stück Ware an ist die Verpackung, die beim Endverbraucher als Müll anfallen wird, registrierungs- und lizenzierungspflichtig.

Nur wer sich ordnungsgemäß bei ZSVR angemeldet hat und Auskunft über Art und Menge seines Verpackungsmaterials meldet, ist auf der sicheren Seite. Ausnahmen sind Branchenlösungen, bei denen der Unternehmer den Verpackungsmüll zurücknimmt. Wobei auch hier eine entsprechende Befreiung erst einmal – versehen mit einem Sachverständigengutachten – beantragt werden muss. Importierte Ware, selbst wenn sie schon versand- oder verkaufsfähig verpackt ist, fällt ebenfalls unter die Registrierungspflicht.

Einzig wirkliche Ausnahmen sind Verpackungen, die Sie kaufen. Beispielsweise Fleischereipapier, Obsttüten oder Kaffee-to-Go-Becher, wenn diese bereits vorlizenziert sind. Die Beweislast, ob dem tatsächlich so ist, liegt aber auch hier bei Ihnen selbst.

Als positiv ist in diesem Zusammenhang die Tatsache zu werten, dass Verpackungshersteller und Lohnverpacker schnell reagiert haben: Alle renommierten und seriösen Unternehmen der Branche sind entsprechend zertifiziert und setzen die Vorgaben des Gesetzgebers um.

Tipp: Gehen Sie schon dann, wenn Sie Verpackungen bestellen oder Verpackungen kaufen auf Nummer sicher. Lassen Sie sich auf dem Angebot oder der Rechnung Ihres Zulieferers die Konformität mit dem neuen Verpackungsgesetz rechtsverbindlich dokumentieren.

Entspannt auf Kurs bleiben – Kreativ verpacken ohne Reue

Wenig Sinn, ein weiterer Schritt zum „gläsernen Unternehmer“, Überwachung durch den Staat. Es gibt viele kritische Stimmen zum neuen Gesetzeskompendium. Lässt man diese einmal außen vor und konzentriert sich auf eine möglichst rechtssichere und clevere Umsetzung der Vorgaben, wird eines schnell klar. Sie werden auch zukünftig als Hersteller oder Gewerbetreibender nicht in der kreativen Gestaltung Ihrer Verpackungen eingeschränkt sein.

Geschicktes Outsourcing und Zusammenarbeit mit starken Partnern der Verpackungsbranche sind schon die halbe Miete. Die Systembeteiligungspflicht ist easy zu handhaben. Nicht zuletzt: Sie sparen bares Geld und riskieren keine Strafmaßnahmen.

Kontakt zu uns

Haben wir Ihr Interesse an hochwertigen Verpackungen geweckt? Dann freuen wir uns, für Sie tätig werden zu dürfen. Wir sind eine Druckerei in Düsseldorf mit über 40 Jahren praktischer Erfahrung im Verpackungsdruck. Bitte nehmen Sie unverbindlich Kontakt zu uns auf unter 0211 – 54 22 100. Auf unserer Unterseite „Kontakt“ finden Sie weitere Möglichkeiten, mit uns ins Gespräch zu kommen. Wir freuen uns auf Sie!